EU-Lizenz
Die EU-Lizenz
für gewerblichen Güterkraftverkehr berechtigt uns zur Durchführung
innerdeutscher und grenzüberschreitender Transporte.
Gleichzeitig ist sie ein Beleg für fachliche Eignung und wirtschaftliche
Unbedenklichkeit, denn die Erteilung ist an strenge Auflagen geknüpft,
deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird.
Voraussetzungen für die Erteilung bzw.
Verlängerung der EU-Lizenz sind:
Fach- und Sachkundenachweis
Der / Die Unternehmer/in oder die für die Führung der Geschäfte
bestellte
Person muss fachlich geeignet sein. Dies kann nachgewiesen
werden durch:
|
|
Eine Sach- und
Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis. |
|
|
Eine
mindestens 5-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des
gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die
gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Zu bestätigen durch die IHK. |
|
|
Eine
abgeschlossene Ausbildung zum/zur Speditionskaufmann/-frau. In diesem Fall
ist ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen. |
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen über den
amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung (betrifft das
Geschäftsvermögen) und ggf. die Zusatzbescheinigung (betrifft das
Privatvermögen), sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und
Betriebsfinanzamtes
Diese UB sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller
Gemeinden / Kreise vorzulegen, in denen er in den letzten 5 Jahren gewohnt
oder ein Gewerbe betrieben hat.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes für Wohn- und
Betriebssitz
Diese UB sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller
Gemeinden / Kreise vorzulegen, in denen er in den letzten 5 Jahren gewohnt
oder ein Gewerbe betrieben hat.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft Verkehr
Einzuholen bei der BG Verkehr Hamburg.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde.
Auszug aus der Schuldnerkartei
des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Insolvenzgerichts
des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.
Zwei beglaubigte Auszüge aus dem Handelsregister
sofern es sich beim Antragsteller um eine Personenhandelsgesellschaft
oder um eine juristische Person handelt.
Zwei Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste
bzw. der Vereinssatzung
sofern es sich beim Antragsteller um eine Personenhandelsgesellschaft
oder um eine juristische Person handelt.
Führungszeugnis
Ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde.
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Ausgestellt vom Verkehrszentralregister.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
Die Bescheinigung benötigt der Antragsteller von Krankenkassen, bei
denen er Arbeitnehmer/innen beschäftigt oder beschäftigt hat sowie ggf.
für den Antragsteller selbst, sofern er freiwillig / privat versichert ist
oder war. |