EU-Lizenz

Die EU-Lizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr berechtigt uns zur Durchführung innerdeutscher und grenzüberschreitender Transporte.
Gleichzeitig ist sie ein Beleg für fachliche Eignung und wirtschaftliche Unbedenklichkeit, denn die Erteilung ist an strenge Auflagen geknüpft, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird.

Voraussetzungen für die Erteilung bzw.
Verlängerung der EU-Lizenz sind:


Fach- und Sachkundenachweis
Der / Die Unternehmer/in oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein. Dies kann nachgewiesen werden durch:


  Eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis.

  Eine mindestens 5-jährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen,  die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Zu bestätigen durch die IHK.

  Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Speditionskaufmann/-frau. In diesem Fall ist ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen.

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen über den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung (betrifft  das Geschäftsvermögen) und ggf. die Zusatzbescheinigung (betrifft das Privatvermögen), sofern das Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
Diese UB sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden / Kreise vorzulegen, in denen er in den letzten 5 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes für Wohn- und Betriebssitz
Diese UB sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden / Kreise vorzulegen, in denen er in den letzten 5 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehr
Einzuholen bei der BG Verkehr Hamburg.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde.

Auszug aus der Schuldnerkartei
des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Insolvenzgerichts
des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.

Zwei beglaubigte Auszüge aus dem Handelsregister
sofern es sich beim Antragsteller um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.

Zwei Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
sofern es sich beim Antragsteller um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.

Führungszeugnis
Ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde.

Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Ausgestellt vom Verkehrszentralregister.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n)
Die Bescheinigung benötigt der Antragsteller von Krankenkassen, bei denen er Arbeitnehmer/innen beschäftigt oder beschäftigt hat sowie ggf. für den Antragsteller selbst, sofern er freiwillig / privat versichert ist oder war.


EILTRANSPORTE.DE
Rüther Transporte Schwerte
Direktzustellungen • Linienverkehr • Sonderfahrten • Werkverkehr • Spedition • Kurierdienst
Direktfahrten deutschlandweit ab Schwerte, Dortmund, Unna, Hagen, Iserlohn, Ruhrgebiet und NRW
schnell • direkt • flexibel • günstig

Copyright © www.eiltransporte.de / Thomas Rüther Transporte, 58239 Schwerte